Die wichtigsten Regeln für Sicherheit in der Elektrotechnik
Bei der Tätigkeit an oder in elektrischen Anlagen kommt es immer wieder zu Unfällen, die nicht selten tödlich ausgehen. Unfallursache ist in knapp der Hälfte dieser Fälle die Nichtbeachtung der fünf Sicherheitsregeln in der Elektrotechnik. Grund genug, auf diese elementaren Regeln, die in der DIN VDE 0105 auch normiert sind, besonders hinzuweisen. Ihre Befolgung kann Leben retten und Unfälle vermeiden. Sie erfordern zudem keinen besonders hohen Aufwand, sondern nur ein wenig Überlegung und Mitdenken. An erster Stelle der Sicherheitsregeln ist das Freischalten zu nennen. Etwa ein Viertel aller Stromunfälle sind darauf zurückzuführen, dass die Anlage nicht freigeschaltet wurde. Beim Freischalten wird die Anlage auf allen Polen von spannungsführenden Elementen abgetrennt.
Nach dem Freischalten muss die Anlage gegen das Wiedereinschalten gesichert werden
Nach dem erfolgten Freischalten muss die Anlage auch gegen das unabsichtliche Wiedereinschalten gesichert werden. Die Sicherung gegen das Wiedereinschalten ist Regel Nummer zwei. Besondere Sorgfalt gilt für Bereiche, die auch Laien zugänglich sind. Die Sicherung kann zum Beispiel durch eine Schaltsperre oder ein Schloss für den Leitungsschutzschalter erfolgen. In den Bereichen, die nur Elektrofachkräften zugänglich sind, kann es auch ausreichen, ein Verbotsschild anzubringen, auf dem das Wiedereinschalten der Anlage untersagt wird. Regel Nummer drei lautet: Feststellen der Spannungsfreiheit. Nach dem Freischalten der Anlage muss die Elektrofachkraft auch überprüfen, ob die Anlage tatsächlich spannungsfrei ist. Hierzu verwendet man in der Regel einen zweipoligen Spannungsprüfer. Dazu gehört auch, dass zuvor geprüft wird, ob der Spannungsprüfer einwandfrei funktioniert. Knapp jeder zehnte Unfall mit elektrischen Anlagen ist auf die Missachtung dieser Regel zurückzuführen.
Erden, kurzschließen, abdecken oder abschranken
Die Sicherheitsregeln Vier lautet: erden und kurzschließen. Nachdem die Spannungsfreiheit festgestellt wurde, wird die Anlage auch in dieser Reihenfolge geerdet und kurzgeschlossen. Dazu werden der Leiter und die Anlage zur Erdung mit einer Erdungsvorrichtung verbunden, die kurzschlussfest ist. Im günstigsten Fall ist die Erdungsleitung von der Stelle aus sichtbar, an der gearbeitet wird. Bei Anlagen mit einer Spannung unterhalb von 1.000 Volt kann diese Sicherheitsregel auch entfallen. Die fünfte Sicherheitsregel heißt: Teile, die unter Spannung stehen und benachbart zur Arbeitsstelle liegen, sind abzudecken oder abzuschranken. Handelt es sich dabei um Anlagen unter 1.000 Volt, reicht es aus, isolierende Tücher oder auch Schläuche zur Abdeckung zu verwenden. Handelt es sich aber um Anlagen mit einer höheren Spannung, muss der Bereich, in dem gearbeitet wird, zusätzlich mit Warntafeln, Absperrseilen oder Ähnlichem abgegrenzt werden. Um ganz sicher zu gehen, muss auch der Körper geschützt werden. Zum Beispiel mit einem Schutzhelm und isolierten Handschuhen. Etwa ein Achtel aller Unfälle mit Strom sind auf die Nichteinhaltung dieser Regel als Ursache zurückzuführen. Die Einhaltung dieser Regeln ersetzt aber nicht die erforderliche Aufmerksamkeit, die beim Umgang mit Strom immer notwendig ist.