Verantwortlichkeiten des Unternehmers und der Elektrofachkraft
Für die Sicherheit in jedem Betrieb trägt der Unternehmer immer die Gesamtverantwortung. Dazu schafft er eine funktionierende, betriebliche Struktur, die ihn bei dieser Aufgabe unterstützt und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Eine Möglichkeit ist es, Führungsverantwortung zu teilen und eine verantwortliche Elektrofachkraft in diese Struktur einzubeziehen. Setzt sich ein Unternehmer mit dieser Gesamtverantwortung nicht oder nur mangelhaft auseinander, steht der Vorwurf des Organisationsverschuldens im Raum. Dabei müssen nur wenige Grundsätze beachtet werden, um diesem Vorwurf zu entkräften:
- Unternehmensaufbau und Abläufe im Betrieb müssen klar und transparent geregelt sein. Dazu gehört eine entsprechende Dokumentation. Die Durchführung von Kontrollmaßnahmen muss möglich sein.
- Der Unternehmer muss seiner Pflicht zur Kontrolle und Überwachung nachkommen, ggf. durch Stichproben.
- Durch Delegation kann der Arbeitgeber Aufgaben delegieren. Dazu erfordert es einer eindeutigen Organisationsstruktur, die klare Zuweisung der Aufgaben und Kompetenzen regelt.
Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, verbleibt die gesamte Verantwortung beim Arbeitgeber.
Die Aufgabenkompetenz muss eindeutig geregelt sein
Werden Aufgaben und Verantwortlichkeiten übertragen, bedarf es einer klaren Abgrenzung. Es darf nicht vorkommen, dass einzelne Bereiche ohne Führungskraft sind und bzw. oder andere Bereiche mit mehreren Führungskräften gleicher Kompetenzen besetzt sind. Weiterhin kann der Unternehmer seine Verantwortung nicht pauschal abgeben oder delegieren. Eine gute Regelung kann die Zusammenführung von Personal- und Fachverantwortung in einer Person sein. Fachliche und ggf. personalrechtliche Entscheidungen liegen dann in einer Hand. Ist dies nicht möglich und eine Mitarbeiter hat zwei Führungskräfte, müssen die Kompetenzen scharf getrennt werden. Diese Aufgabe trifft den Unternehmer. Die Trennung muss auch für den Mitarbeiter eindeutig erkennbar und nachvollziehbar sein.
Der Umgang mit Elektrizität erfordert besondere Beachtung bei der Aufgabenverteilung
Der Umgang mit Strom erfordert besondere Aufmerksamkeit an den Unternehmer und seine Führungsverantwortung. Dies heben auch die Betriebssicherheitsverordnung, die BGV A3, die DIN VDE 1000-10 und die DIN VDE 105-100 heraus. Für die Übertragung von Verantwortung in diesen Bereichen eignet sich besonders die Elektrofachkraft. Sie kann aufgrund ihrer Kenntnisse durch die sogenannte Pflichtenübertragung mit einer Verantwortung auf dem elektrotechnischen Fachgebiet ausgestattet werden. Allerdings unterscheidet die DIN VDE 1000-10 explizit zwischen der einfachen Elektrofachkraft und der verantwortlichen Elektrofachkraft.
Was ist eine verantwortliche Elektrofachkraft?
Eine verantwortliche Elektrofachkraft muss mindestens ein Meister, ein Techniker oder ein Ingenieur auf dem Gebiet der Elektrotechnik sein. Sie muss die Normen und die Regelungen des Arbeitsschutzes aber auch der Elektrotechnik kennen und anwenden können. Ihr wurde Verantwortung für die Ausübung von Unternehmerpflichten zugewiesen. Sie ist demnach eine Führungsperson, die Entscheidungen treffen und Anordnungen geben kann. Die verantwortliche Elektrofachkraft muss nicht zwingend Mitarbeiter des Unternehmens sein, sie kann auch extern beauftragt werden.
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