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Schaltberechtigung

Schaltberechtigung -Schaltbefähigung 1KV – 30KV, 110KV, 220KV

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Schaltberechtigter muss geschult und unterwiesen sein

Das Anforderungsprofil an Schaltberechtigte ist anspruchsvoll. Zu den Grundpflichten des Unternehmers gehört, die richtige Person für diese Aufgabe auszusuchen, diese weiterzubilden und dann zum Schaltberechtigten zu bestellen. Die Rechtliche Grundlagen finden sich in der BGV A3. Im Vordergrund steht immer der Personenschutz  und dann der Schutz der Anlagen. Um den Personenschutz zu gewährleisten ist eine persönliche Schutzausrüstung PSA notwendig. Der Schaltberechtigte muss sich mit Verteilernetzen und dem Netzaufbau auskennen. Er muss alle Betriebsmittel wie z. B. Lasttrennschalter, Erdungstrenner, Leistungsschalter, Sicherungen, Transformatoren, Wandler kennen. Fehlerarten z.B. Kurzschlüsse, Erdfehler bei unterschiedlicher Sternpunktbehandlung sind ihm bekannt. Er kennt die Begriffe Schaltauftrag, Schaltsprache, Durchführung von Schaltmaßnahmen , Verfügungserlaubnis, Freigabe von Umspannstationen, Darstellung einer eindeutigen Schaltsprache zur Vermeidung von Fehlschaltungen, Vermeidung von Fehlschaltungen

Mehr zum Thema Schaltberechtigung https://www.hdt.de/schaltberechtigung/

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Schaltberechtigung -Schaltbefähigung 1KV – 30KV, 110KV, 220KV Reviewed by on November 4, 2014 .

Schaltberechtigter muss geschult und unterwiesen sein Das Anforderungsprofil an Schaltberechtigte ist anspruchsvoll. Zu den Grundpflichten des Unternehmers gehört, die richtige Person für diese Aufgabe auszusuchen, diese weiterzubilden und dann zum Schaltberechtigten zu bestellen. Die Rechtliche Grundlagen finden sich in der BGV A3. Im Vordergrund steht immer der Personenschutz  und dann der Schutz der Anlagen. Um den