Photovoltaikanlagen müssen sorgfältig geplant werden. Angesichts der langen Lebensdauer der Anlagen – die garantierte Nutzungsdauer liegt bei zwanzig Jahren, die tatsächliche Nutzung dürfte noch wesentlich länger möglich sein – wirken sich Fehler bei der Auslegung oder bei der Standortwahl über diesen Zeitraum hinweg aus. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein bestimmter Ertrag über diesen Zeitraum garantiert werden soll.
Was gilt es bei Photovoltaikanlagen im Einzelnen zu beachten?
Einige Punkte seien genannt, die bei der Planung und Ausführung zu beachten sind. Zunächst einmal eignet sich nicht jeder Standort für eine Photovoltaikanlage. Sonne ist dazu notwendig, und die Dauer der Sonneneinstrahlung bestimmt maßgeblich den Ertrag. Gebiete mit geringerer Sonneneinstrahlung, beispielsweise typische Nebelgebiete, sind deshalb weniger geeignet.
Der zweite Punkt ist die Ausrichtung der Anlage. Die reine Südlage wird man meist nicht realisieren können, doch bringen auch die Südost- oder Südwestlagen ausreichende Erträge. Dagegen ist die Neigung zur Sonne hin von geringerer Bedeutung, Sie kann durch die Konstruktion der Anlage beeinflusst werden.
Ortsbesichtigung vor der Errichtung einer Photovoltaikanlage zu empfehlen
Des Weiteren sollte zumindest bei einem älteren Dach eine Ortsbesichtigung vorgenommen werden. Das Dach sollte zumindest über den Garantiezeitraum hinweg nicht sanierungsbedürftig werden. Zeigen sich dagegen bereits Schäden, dann sollte erst zu einer Dachsanierung geraten werden. Im anderen Fall ist mit zusätzlichen Kosten, eventuell sogar mit einer Beschädigung der Anlage, zu rechnen, wenn während der Laufzeit saniert werden muss. Allerdings gibt es heute schon Solarelemente, die Teile des Daches ersetzen können und deshalb dann, wenn der Dachstuhl noch tragfähig ist, zur Dachsanierung eingesetzt werden können.
Auslegung für Photovoltaikanlage
Anhand der Parameter vor Ort – Sonneneinstrahlung, Ausrichtung, Neigung, verfügbare Fläche – kann die Anlage ausgelegt werden. Dabei kann man sich auf die Angaben der Hersteller von Solaranlagen stützen und die von diesen gewährten Garantien an den Betreiber der Anlage weitergeben, sodass eine eigene Garantiegewährung über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus entfallen kann. Regelmäßig sollte man auch die notwendigen Behördengänge – Anmeldung etc. – in das Angebot einbeziehen.