Die Delegation von Aufgaben des Unternehmers sollte stets schriftlich erfolgen
In einem Unternehmen ist es üblich, dass Aufgaben des Unternehmers delegiert werden. Häufig geschieht dies an Führungskräfte, wie zum Beispiel die verantwortliche Elektrofachkraft. Die verantwortliche Elektrofachkraft wiederum kann die elektrotechnisch unterwiesenen Personen mit einfachen und unselbstständigen Tätigkeiten beauftragen. In besonderen Fällen kann die Schriftform der Aufgabendelegation gesetzlich vorgeschrieben sein – in allen Fällen jedoch dient die schriftliche Darstellung der Delegation von Tätigkeiten der Klarheit und Nachweisbarkeit. Kompetenzen und Pflichten werden durch die Schriftform nicht nur eindeutig definiert, sie werden auch klar abgegrenzt, sodass von Anfang an Missverständnisse ausgeschlossen sind. Darüber hinaus dient die Schriftform auch als Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und leistet im Fall der Fälle den erforderlichen Nachweis.
Welchen Inhalt sollte die schriftliche Bestellung einer EuP haben?
Bestellt der Arbeitgeber eine EuP sollte diese folgende Inhalte aufweisen:
- Nachweis der Unterweisung
- Bestellung
- Tätigkeitsprofil
- Arbeitsanweisung
Im Unterweisungsnachweis sind die Daten des unterwiesenen Mitarbeiters sowie jene des Unterweisenden aufzunehmen. Gleichfalls gehören in dieses Dokument die Dauer, das Datum und der Inhalt der Unterweisung. Die Unterweisung und der Nachweis reichen jedoch nicht alleine aus, damit der Mitarbeiter eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist. Hierzu ist mindestens die Bestellung durch den Arbeitgeber (Schriftform) erforderlich. Die Bestellung beinhaltet dabei die eigentliche Delegation der zu übertragenden Aufgaben. Bevor die Bestellung ausgefertigt werden kann, muss der Delegierende prüfen, ob der Mitarbeiter auch fachlich in der Lage ist, die Aufgabe auszuüben – ist er in dem Aufgabenprofil unterwiesen worden?
Tätigkeitsprofil und Arbeitsanweisung konkretisieren die Bestellung
Das Profil der Tätigkeiten soll die von der elektrotechnisch unterwiesenen Person zu erledigende Arbeit konkretisieren. Sie kann sowohl einen Positiv-Katalog enthalten, also Tätigkeiten, die ausgeübt werden sollen oder einen negativ formulierten Text mit den Arbeiten, die auf keinen Fall durch die EuP erledigt werden sollen. Denkbar ist natürlich auch eine Kombination aus beiden Möglichkeiten. Der Aufgabenkatalog muss dabei Rechnung tragen, dass eine EuP nur einfache und überschaubare Tätigkeiten ausüben darf. Jede Tätigkeit wird durch eine exakte Arbeitsanweisung veranschaulicht. Die Arbeitsanweisung ist dabei wörtlich zu nehmen und kann keinesfalls nur als Handlungsempfehlung betrachtet werden.
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