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Elektrofachkraft

Die elektrotechnisch unterwiesene Person

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Wie definiert sich eine elektrotechnisch unterwiesene Person?

Der Begriff der elektrotechnisch unterwiesenen Person wird in der DIN VDE 0105-100 definiert. Danach ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren, die bei unsachgemäßem Verhalten, entstehen können, angelernt und über die erforderlichen Schutzeinrichtungen und –maßnahmen aufgeklärt wurde. Als rechtlich relevante Grundlage dient die Unfallverhütungsvorschrift. Weitere Regelungen enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit und die Betriebssicherheitsverordnung.

Welche Aufgaben hat die elektrotechnisch unterwiesene Person?

Die wesentlichen Aufgaben einer elektrotechnisch unterwiesenen Person bestehen vornehmlich in einfachen Wartungsarbeiten oder Prüfhilfstätigkeiten. Dabei stehen die EuP unter der Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Diese muss zwar keine dauerhafte Anwesenheit ausüben, aber dafür Sorge tragen, dass die Arbeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Personen regelmäßig kontrolliert und prüfen, ob die Anweisungen befolgt werden. Kommt es zu einem Unfall, muss die Kontrolltätigkeit der Elektrofachkraft gegenüber der EuP nachgewiesen werden. Dies fordert die BGV A3, die DIN VDE 1000-10 sowie die DIN VDE 0105-100.

Die Beteiligung bei Wiederholungsprüfungen ist im Prüfteam möglich

Eine EuP kann zum Beispiel Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen ausüben, Prüf- und Messgeräte herantragen, Sicherungen herausnehmen und einsetzen und Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen Arbeitsmitteln durchführen, wenn dies in einem Prüfteam geschieht. Bei dem Letzteren obliegen der befähigten Person (im Sinne der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203) die Gesamtverantwortung und die Bewertung aller Ergebnisse der Prüfung. Instandsetzungen oder gar Installationen darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person nicht selbst durchführen.

Weiterbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person

Es kann vorkommen, dass in einem Betrieb keine Elektrofachkraft vorhanden ist. Hier werden zuweilen elektrotechnische Arbeiten auch durch Nichtelektriker durchgeführt. Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ fordert dafür mindestens die Ausbildung zu einer elektrotechnisch unterwiesenen Person. Allerdings dürfen EuP nur die Arbeiten durchführen, für die sie von einer Elektrofachkraft unterwiesen wurden. Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen von einem bis zu drei Jahren zu wiederholen.

Mehr zu den Elektrokraft Verantwortung https://www.hdt.de/seminare-workshops/elektrotechnik/elektrosicherheit/

Weiterbildungen und Fortbildung im Bereich

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Die elektrotechnisch unterwiesene Person Reviewed by on Oktober 17, 2014 .

Wie definiert sich eine elektrotechnisch unterwiesene Person? Der Begriff der elektrotechnisch unterwiesenen Person wird in der DIN VDE 0105-100 definiert. Danach ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren, die bei unsachgemäßem Verhalten, entstehen können, angelernt und über die erforderlichen Schutzeinrichtungen und –maßnahmen