Die sichere Bedienung elektrischer Anlagen mit der VDE 0105-100
Die Norm VDE 0105-100 erläutert die Anforderungen, die für ein sicheres Bedienen von elektrischen Anlagen gefordert werden. Darüber hinaus beschreibt die Norm die Voraussetzungen für ein sicheres Arbeiten an sowie in der Nähe der elektrischen Anlagen. Sie beinhaltet alle Bedienungs-, Arbeits- und Wartungsverfahren und gilt auch für Anlagen, die nicht elektrotechnischer Natur sind, bei denen aber eine elektrische Gefahr besteht. Im Normenkomitee ist die DIN VDE 0105 sehr hoch angesiedelt – aus ihr folgern zahlreiche Nachnormen.
Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher und Zugang zu elektrischen Betriebsstätten
Unter anderem regelt die VDE 0105-100 den Begriff der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte. Die beschreibt einen Raum, der nur dem Betrieb von elektrischen Anlagen dient und nicht frei zugänglich ist. Allenfalls Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesenes Personal dürfen ihn betreten, anderen Personen nur in Begleitung von Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen.
Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage ist der Unternehmer oder eine von ihm dafür beauftragte Person. Dagegen bestimmt die VDE 0105-100 den Anlagenverantwortlichen als eine Person, die dazu beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die Verantwortung – und zwar die unmittelbare – für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen. Somit ist auch eindeutig geregelt, dass alle Arbeiten an elektrischen Anlagen nicht ohne einen Anlagenverantwortlichen durchgeführt werden können.
Aus der Gefährdungsbeurteilung lassen sich die Schutzmaßnahmen ableiten
Tätigkeiten an der elektrischen Anlage sind immer mit dem Anlagenbetreiber und dem Anlagenverantwortlichen abzustimmen. Ihre Aufnahme und ihr Ende sind dem Anlagenbetreiber und dem Anlagenverantwortlichen mitzuteilen. Hierzu können Freigabe- oder Freischaltscheine verwendet werden. Werden Tätigkeiten vorgenommen, bei der die Anlage unter Spannung bleibt, muss sichergestellt werden, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz aller Beteiligten gewährleistet ist. Eine Voraussetzung ist die Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung der durchzuführenden Arbeiten. Aus den daraus festgestellten Gefährdungen leiten sich entsprechend die Schutzmaßnahmen ab. Arbeiten unter Spannung erfordern immer spezielle technische aber auch organisatorische Maßnahmen.
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