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Explosionsschutz

Das Explosionsschutzdokument – Aufbau und Erstellung

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Wie wird eine Explosionsschutz-Dokumentation rechtssicher erstellt?

Die Notwendigkeit zur Anfertigung eines Explosionsschutzdokumentes ergibt sich aus § 6 der Betriebssicherheitsverordnung. Danach müssen Arbeitgeber bei dem Vorhandensein einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre eine Dokumentation anfertigen, die aufzeigen soll, dass mögliche Gefahren einer Explosion ermittelt und bewertet wurden. Das Explosionsschutzdokument gliedert sich in folgende Teile:

  • Allgemeine Angaben
  • Zugehörige Dokumente
  • Einsatzstoffe und sicherheitstechnische Kennzahlen
  • Beurteilung der Explosionsgefahr
  • Maßnahmen

Die Schwerpunkte der Dokumentation liegen bei den Punkten 4 und 5, während Teil 1 eher simpel zu handhaben ist. Zu den allgemeinen Angaben zählen der Firmenname, der dokumentierte Arbeitsbereich und die Anlage.

Vorhandene Dokumentationen und Berichte nach anderen Rechtsnormen in das Explosionsschutz-Dokument einbinden

  • 6 BetrSichV ist nicht die einzige Rechtsgrundlage, die den Anlagenbetreiber zu Berichten und schriftlichen Beurteilungen verpflichtet. § 6 Abs. 5 BetrSichV lässt es deshalb zu, dass vorhandene Materialien wie das Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilungen, Lagepläne, Exzonenpläne, Prüfbescheinigungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise und anderes als zugehörige Dokumente in das Explosionsschutzdokument einfließen. Unter Punkt 3 sind Einsatzstoffe, ihre Menge und sicherheitstechnischen Kennzahlen aufzuführen. Besonders die sicherheitstechnischen Kennzahlen können für die Beurteilung von der Gefahr von Explosionen von großer Bedeutung sein. Sie finden sich in der Regel im Sicherheitsdatenblatt. Bei brennbaren Lösungsmitteln sind dies unter anderem Flammpunkt, Zündtemperatur und Mindestzündenergie; bei brennbaren Stäuben Zünd- und Glimmtemperatur und Brennzahl.

Beurteilung der Explosionsgefahr und Maßnahmen

 

Das Kernstück eines Explosionsschutzdokumentes sind die Gefahrbeurteilung und die eingeleiteten bzw. erforderlichen Maßnahmen. Bei der Beurteilung, ob eine Explosionsgefahr besteht, muss abgewogen werden, ob eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann und wenn ja, wie häufig dies der Fall ist. Danach richtet sich die Einteilung in Exzonen. Ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre ständig und über einen längeren Zeitraum vorhanden, ist dies eine Ex-Zone 0 (bei Gas-Luft-Gemischen) bzw. 20 (Staub-Luft-Gemisch). Die Beurteilung ist eine Momentaufnahme, die durch geeignete Schutzmaßnahmen verbessert bzw. entschärft werden kann. Diese Maßnahmen können technische Schutzmaßnahmen wie effiziente Lüftungen sein. Aber auch bei der Auswahl der Betriebsmittel (im Hinblick auf Zündquellen), beim konstruktiven Explosionsschutz und in der betrieblichen Organisation können solche Maßnahmen begründet sein.

Schulungen und Fortbildungen finden Sie unter https://www.hdt.de/seminare-workshops/gefahrstoffegefahrgutexplosionsschutz/explosionsschutz/

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Das Explosionsschutzdokument – Aufbau und Erstellung Reviewed by on April 11, 2015 .

Wie wird eine Explosionsschutz-Dokumentation rechtssicher erstellt? Die Notwendigkeit zur Anfertigung eines Explosionsschutzdokumentes ergibt sich aus § 6 der Betriebssicherheitsverordnung. Danach müssen Arbeitgeber bei dem Vorhandensein einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre eine Dokumentation anfertigen, die aufzeigen soll, dass mögliche Gefahren einer Explosion ermittelt und bewertet wurden. Das Explosionsschutzdokument gliedert sich in folgende Teile: Allgemeine Angaben Zugehörige Dokumente