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Elektrofachkraft

Baustromverteiler in der erforderlichen Prüfung

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Einschlägige Vorschriften bei der erforderlichen Prüfung von Stromverteilern auf der Baustelle

Baustellen an sich sind Arbeitsbereiche, die beinahe naturgemäß einer höheren Gefährdung ausgesetzt sind. Dies gilt umso mehr für elektrische Betriebsmittel und Anlagen, die auf einer Baustelle betrieben werden. Um eine betriebssichere und störungsfreie Funktion dieser elektrischen Geräte zu gewährleisten, sind auch sie regelmäßig durch eine geeignete Person zu prüfen. Dabei sind verschiedentliche Vorschriften und Normen zu beachten, deren wichtigste nachstehend zusammengefasst sind. Die Definition für die Baustromversorgung enthält die VDE 0100-704:2007-10. Sie behandelt die Errichtung von Niederspannungsanlagen allgemein und in ihrem Teil 7-704 die Anforderungen, die an spezielle Betriebsstätten, an Räume und Anlagen von besonderer Art, zu denen speziell Baustellen gehören, zu stellen sind. Danach handelt es sich um eine Baustromversorgung von Übergabepunkt des Netzwerkbetreibers bis zum Verbraucher. Versorgt wird die Baustelle in der Regel durch einen Baustromverteiler. Ergänzend hierzu führt die VDE 0100-600:2008-06 im Teil 6 mit dem Titel „Prüfungen“ aus, dass es sich auch bei den beweglichen oder auch steckbaren Teilen der Baustromversorgung rechtlich um Anlagen im Sinne der VDE 0100 handelt und diese entsprechend der oben genannten Norm vor der ersten Inbetriebnahme einer Prüfung zu unterziehen sind.

Allgemeine Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen auf Baustellen

Neben der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme – oder auch Erstprüfung – sind elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen, und somit auch der Baustromverteiler auf einer Baustelle, regelmäßig zu prüfen. Diese regelmäßigen Prüfungen werden entsprechend der VDE 0105-100:2015-10 mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durchgeführt. In dieser Norm sind zudem die Minimal-Anforderungen aufgeführt, die an die Betriebsmittel zu stellen sind. Darüber hinaus wird in dieser VDE vorgeschrieben, welche Schutzeinrichtungen gegen Fehlerstrom an welchem Ort und in welcher Vorgehensweise verwendet werden müssen. Zu beachten ist – eigentlich vor der Prüfung – auch die Informationen und Handlungsanleitungen, die die DGUV herausgegeben hat. Dazu gehören hinsichtlich der Baustromverteilung die DGUV Information 203-006 und natürlich die DGUV V3.

Was ist bei der Auswahl von elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen auf Baustellen zu beachten?

Die DGUV Information 203-006 hat die BGI 608 abgelöst. Diese Vorschrift beinhaltet die Anforderungen, die an Baustromverteiler zu stellen sind. Die DGUV Information 203-006 verweist in ihrem Inhalt insbesondere auf die VDE 0660-501 und die VDE 0100-551. Eine entscheidende Grundlage für die Prüfungen von Baustromverteiler ist die DGUV Vorschrift 3, die die vielfach noch bekannte BGV A3 abgelöst hat. Ergänzend zu dieser Norm sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zu erwähnen – insbesondere die TRBS 111, 1201 und 1203, die aufbauend auf die Betriebssicherheitsverordnung bestimmte Einzelheiten regeln. Insbesondere ist an dieser Stelle die TRBS 1203 „Befähigte Person“ zu erwähnen, die die Anforderungen an das Prüfpersonal definiert.

Wann ist eine Prüfung von Baustromverteilern auf Baustellen vorzunehmen?

Wie bereits mehrfach angedeutet, muss der Baustromverteiler vor der ersten Inbetriebnahme einer Prüfung unterzogen werden. Allerdings sollte schon vor der Aufstellung der Einsatz des Baustromverteilers sorgfältig geplant werden. Der oder die Verteiler sind zum Beispiel von vornherein so zu bemessen, dass nicht nur ausreichend Steckplätze vorhanden sind, sondern auch ausreichend Reserve in der Leistung gegeben ist. Sofern die Speisung von einem Netzbetreiber erfolgt, ist auf den Spannungsfall zu achten. Wird ein Stromerzeuger genutzt, ist es erforderlich, Schutzmaßnahmen und Netzform festzulegen. Ebenfalls sind die voraussichtlich verwendeten Arbeitsmittel relevant. Sind beispielsweise Arbeitsmittel mit Frequenzumrichter eingesetzt, müssen die richtigen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ausgewählt werden.

Die Erstprüfung eines Baustromverteilers

Die sorgfältige Planung bildet die Grundlage für die Errichtung des Baustromverteilers. Für die sogenannte Erstprüfung sind die Vorgaben aus der VDE 0100-600 einzuhalten. Danach kann man die Prüfung in drei Teile unterscheiden: die Sichtprüfung, die Erprobung sowie die Mess-Prüfung. Die Sichtprüfung wird meist bei der Errichtung selbst durchgeführt. Bei der Erprobung steht die reibungslose Funktion sowohl des Verteilers als auch der Schutzeinrichtung Fehlerstrom im Vordergrund. Der betriebssichere Zustand des Baustromverteilers ist weiterhin durch eine sogenannte messtechnische Überprüfung nachzuweisen. Dabei kommen verschiedene Methoden zu Anwendung. Dazu gehören die Isolationsmessung, das Prüfen der Schutzeinrichtung Fehlerstrom und des Drehfeldes, das Bestimmen des Widerstandes Erdung und das Messen der Schleifenimpedanz soweit es sich um einen Stromkreis handelt, der ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtung auskommen muss.

Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung für die Prüfung des Baustromverteilers auf einer Baustelle?

Neben der Erstprüfung sind Baustromverteiler auch regelmäßig zu prüfen. In welchem Umfang und zu welchen Fristen ist durch die Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Dabei darf sich der Unternehmer an die DGUV Vorschrift 3 anlehnen. Dort sind bestimmte Prüffristen benannt. Es reicht jedoch nicht aus, einfach auf die Fristen nach DGUV V3 zu verweisen; Grundlage dafür muss eine sorgfältig erstellte Gefährdungsbeurteilung sein. Insofern ist es auch legitim, wenn der Verantwortliche andere Fristen als die in der DGUV V3 benannten festlegt. Bei der Festlegung der Fristen zur regelmäßigen Prüfung ist zwischen den Prüfungen durch den Anwender und den Prüfungen durch eine Befähigte Person zu unterscheiden.

Die Bewertung der Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Baustromverteilung

Als Erstellungsgrundlage und Erkenntnisquelle bei Vorgehen des Anfertigens einer Gefährdungsbeurteilung kommt die Technische Regel für Betriebssicherheit 1111 in Betracht. Sie gibt ebenfalls Hinweise dazu, wie man die ermittelten Gefahren und Risiken zu bewerten hat.

Die Fristen für die regelmäßige Prüfung des Baustromverteilers

Die Gefährdungsbeurteilung hat alle Prüffristen aufzuführen. Sie gelten als Maßnahmen, um die ermittelten Gefahren und Risiken an der Arbeitsstätte zu minimieren. Der Anwender hat dabei in der Regel täglich beispielsweise die Schutzeinrichtung Fehlerstrom auf ihre Funktion durch Betätigen der Prüftaste zu kontrollieren. Die Befähigte Person wird Fristen zwischen monatlich und halbjährlich wahrzunehmen haben. Dies wiederum bestimmt die Gefährdungsbeurteilung. So kann die Sichtprüfung monatlich erfolgen und die Prüfung der Verbindungen der Schutzleiter halbjährlich, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Was ist bei Stromkreisen mit Schutzeinrichtung Fehlerstrom zu beachten?

Handelt es sich um Verteilstromkreise mit der Schutzeinrichtung Fehlerstrom, muss die betriebssichere Funktion der Schutzeinrichtung auch geprüft werden. Ausgangspunkt ist dabei die Bestimmung, um welchen Typ Schutzeinrichtung es sich handelt. Die Schutzeinrichtungen Fehlerstrom des Typs A können vergleichsweise einfach mit einem Installationstester überprüft werden. Etwas komplizierter ist das Prüfen der Schutzeinrichtung Typ B.

Wie sind die Prüfungen des Baustromverteilers zu dokumentieren?

Eine Dokumentation jeder Prüfung ist Pflicht. Dies schon allein im Interesse des Unternehmers oder Baustellenbetreibers, um nachzuweisen, dass den Erfordernissen des Arbeitsschutzes nachgekommen wurde. Die Dokumentation ausschließlich durch das Aufkleben einer Plakette ist nicht ausreichend. Es sollte wenigstens ein Prüfbericht angefertigt werden, der im besten Fall die Messwerte implementiert.

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Baustromverteiler in der erforderlichen Prüfung Reviewed by on März 17, 2017 .

Einschlägige Vorschriften bei der erforderlichen Prüfung von Stromverteilern auf der Baustelle Baustellen an sich sind Arbeitsbereiche, die beinahe naturgemäß einer höheren Gefährdung ausgesetzt sind. Dies gilt umso mehr für elektrische Betriebsmittel und Anlagen, die auf einer Baustelle betrieben werden. Um eine betriebssichere und störungsfreie Funktion dieser elektrischen Geräte zu gewährleisten, sind auch sie regelmäßig durch