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Für den Durchblick im Notfall – die Notbeleuchtung

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Sicherheit und Orientierung wenn die normale Beleuchtung ausfällt

Überall dort, wo sich in der Regel viele Menschen aufhalten und wo der Ausfall der normalen Beleuchtung zu Panik, Orientierungsverlust und anderen Gefahren führen kann, ist eine Notbeleuchtung erforderlich. In Krankenhäuser, Konzerthallen, Hochhäusern, Tiefgaragen, öffentlichen Einrichtungen und an Arbeitsstätten ist dies entsprechend vorgeschrieben. Notbeleuchtung ist jedoch nicht gleich Notbeleuchtung. Verschiedene Gebäude erfordern unterschiedliche Arten der Notbeleuchtung. Hierbei sind zwingend die Rechtsgrundlagen zu beachten, die der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften geschaffen haben. Allen gemein ist, dass die Notbeleuchtung bei einem Versagen der herkömmlichen Beleuchtung zum Beispiel bei einem Stromausfall, den Überblick gewährleistet, gefährliche Situationen entschärft und Rettungswege leicht erreichbar macht. Neben der Installation gehört zu einer funktionierenden Notbeleuchtung eine fachgerechte Instandhaltung und regelmäßige Funktionsprüfungen.

Die Arten der Notbeleuchtung

Die verschiedenen Kategorien der Notbeleuchtung richten sich insbesondere an die von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben. Neben der Sicherstellung der Beleuchtung im Notfall sind dies beispielsweise die Ersatzbeleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung. Im Einzelnen unterscheidet man:

  • Beleuchtung für Rettungswege
  • Antipanikausleuchtung
  • Sicherheitsbeleuchtung für besonders gefährdete Arbeitsplätze
  • Ersatzbeleuchtung

Am häufigsten werden Notleuchten zur Kennzeichnung von Rettungseinrichtungen und Rettungswegen verwendet. Die Beleuchtung verweist auf wichtige Brandbekämpfungseinrichtungen und auf Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher, Brandmelder, Sammelstellen und Notruftelefone. Die Beleuchtung der Rettungswege sichert eine schnelle und zuverlässige Evakuierung des Gebäudes.

Ein anderes Ziel und deshalb eine andere Erhellung hat die Beleuchtung gegen das Entstehen von Panik. Hier wird nicht punktuell beleuchtet, sondern ganze Flächen ausgeleuchtet. Vorrangiger Einsatz der Antipanikbeleuchtung sind Fahrstühle, kleine Räume oder Gänge. Eine großflächige Ausleuchtung wird heute zumeist durch LED-Technik gelöst. Wartungsarm und gering im Energieverbrauch bei nur kurzer Einschaltverzögerung sind die Vorteile.

Besonders riskant ist ein Beleuchtungsausfall für Arbeitsplätze, an denen mit Maschinen, Arbeitsmitteln, Stoffen oder Gütern gearbeitet wird, die ein besonderes Gefahrenpotenzial besitzen. Dazu gehört zum Beispiel der Umgang mit Radioaktivität, giftigen oder extrem temperierten Materialien, großen Maschinen und Plätze, an denen die Steuerung von Sicherheitsprozessen vorgenommen wird.

Der größte Unterschied zwischen der Sicherheits- und der Ersatzbeleuchtung liegt in der Zeit, für die Licht bereitgestellt wird. Diese ist bei der Ersatzbeleuchtung deutlich länger. Sie muss auch deutlich höhere Leuchtwerte aufweisen. Die Ersatzbeleuchtung wird zum Beispiel bei der Polizei, in medizinischen Einrichtungen und bei der Feuerwehr eingesetzt.

Die Rechtsgrundlagen für die Notbeleuchtung

Ob und wenn ja, welche Notbeleuchtung eingesetzt werden muss, regeln verschiedene Gesetze. Für Arbeitsplätze sind dies die Arbeitsstättenverordnung, die Arbeitsstättenrichtlinien und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Als Faustregel gilt: Wo eine Notbeleuchtung erforderlich ist, regeln die Gesetze des Bundes und der Länder. Spezielle Normen bestimmen dann die Ausführung der Notbeleuchtung hinsichtlich Lichtwerte, Beleuchtungsdauer, Position und weitere Ausführungsdetails. Dazu gehört auch die Art der externen Stromversorgung, sofern nicht Akkus oder ein Notstromgenerator verwendet wird.

Regelmäßige Wartung und Prüfung der Notbeleuchtung

Eine Notbeleuchtung erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie immer funktionsbereit ist. Um dies sicherzustellen, muss sie regelmäßig instand gehalten und auf ihre Betriebssicherheit hin geprüft werden. Verantwortlich dafür ist der Betreiber der Anlage. Die Prüfung ist dabei von einem Sachverständigen vorzunehmen. Dies gilt vor Inbetriebnahme der Anlage und im Anschluss in einem regelmäßigen Abstand von drei Jahren.

Seminare und Tagungen zu Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung finden sie hier https://www.hdt.de/seminare-workshops/elektrotechnik/beleuchtungstechnik/

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Für den Durchblick im Notfall – die Notbeleuchtung Reviewed by on April 12, 2015 .

Sicherheit und Orientierung wenn die normale Beleuchtung ausfällt Überall dort, wo sich in der Regel viele Menschen aufhalten und wo der Ausfall der normalen Beleuchtung zu Panik, Orientierungsverlust und anderen Gefahren führen kann, ist eine Notbeleuchtung erforderlich. In Krankenhäuser, Konzerthallen, Hochhäusern, Tiefgaragen, öffentlichen Einrichtungen und an Arbeitsstätten ist dies entsprechend vorgeschrieben. Notbeleuchtung ist jedoch nicht