Wissensportal für die Elektrofachkraft
Wer kann eine Elektrofachkraft werden?
In vielen Unternehmen herrscht oft Unsicherheit in der Antwort auf die Frage, wer und wie man eine Elektrofachkraft werden kann. Reicht es aus, ein Meister auf dem Gebiet der Elektronik zu sein oder vielleicht ist Elektrofachkraft automatisch der dienstälteste Mitarbeiter, weil er die meiste Erfahrung mitbringt? Arbeitsschutzgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Betriebssicherheitsverordnung und andere Vorschriften im Arbeitsschutz setzen die Bedingungen, die eine Elektrofachkraft erfüllen muss, bevor sie so bezeichnet werden darf. Diese Voraussetzung beinhaltet in erster Linie ein besonderes Fachwissen im Hinblick auf Elektrotechnik und Arbeitsschutz.Eine Elektrofachkraft hat eine fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
Die VDE 1000-10 definiert die Elektrofachkraft als eine Person, die wegen ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnis der einschlägigen Vorschriften die Aufgaben beurteilen, die ihm übertragen wurden, und die Gefahren, die sich möglicherweise daraus ergeben, erkennen kann. Mit den einschlägigen Vorschriften sind insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, die Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen, Vorschriften der Berufsgenossenschaften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und weitere Handlungsanweisungen und Schriften im Bereich Arbeitsschutz gemeint. Das setzt voraus, dass eine Elektrofachkraft sich ständig fortbildet – mindestens einmal im Jahr an einer Weiterbildungs- oder Fortbildungsveranstaltung teilnimmt.Der Arbeitgeber beurteilt bei der Übertragung von Aufgaben, ob die Anforderungen erfüllt sind
Bei jeder Übertragung einer Aufgabe muss sich der Arbeitgeber fragen, ob die Beschäftigten in der Lage sind, die Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten, die erforderlich sind, um die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit bei der Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. So legt es das Arbeitsschutzgesetz in § 7 fest. Weiter in § 9 heißt es, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass der Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen nur Beschäftigten möglich ist, die entsprechende Belehrungen zuvor erhalten haben. Er hat gleichermaßen für eine frühzeitige Unterrichtung der Beschäftigen zu sorgen, die einer unmittelbaren, erheblichen Gefahr ausgesetzt sind oder sein können.Der Arbeitgeber steht in besonderer Verantwortung
Damit die Elektrofachkraft durch den Arbeitgeber übertragene Aufgaben wahrnehmen kann, muss sie entsprechende Fachkenntnisse erwerben. Dazu stehen dem Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Neben der theoretischen Aus- und Fortbildung ist dies die Unterstützung noch nicht so erfahrener Beschäftigter durch kompetente Fachkräfte. Eine regelmäßige Schulung der befähigten Personen sieht die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ bei elektrischen Gefährdungen in Verbindung mit der BGV A1 mindestens einmal im Jahr vor.Neueste Beiträge
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